Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wer was mit wem vereinbart

Diese Bedingungen gelten für jede Nutzung von veve — für die kostenlosen Grundfunktionen ebenso wie für das Abonnement. Anbieter ist David Warmuth, veve Vereinsverwaltung:

David Warmuth
veve Vereinsverwaltung
Hauptstraße 29a
97520 Röthlein
Deutschland

Kunde ist der Verein, für den sein Inhaber ihn in veve anlegt. veve richtet sich an Vereine und andere Organisationen, nicht an Verbraucher.

2. Kostenlose Nutzung und Abo

  • Die Grundfunktionen sind kostenlos, ohne Mitgliedergrenze und ohne Frist. Welche das sind, steht auf der Preisseite.
  • Darüber hinaus gibt es bezahlte Pakete. Jedes lässt sich einmal 30 Tage kostenlos testen; der Test endet von selbst, ohne Vertrag und ohne Kosten. Gezählt wird nach Kalendertagen; der Inhaber kann einen Test vorzeitig beenden, der angefangene Tag bleibt dann bis 24 Uhr nutzbar. Danach lässt sich das Paket lesen und exportieren, aber nur mit Abo ändern. Der Test steht je Verein einmal zur Verfügung — auch wenn ein Verein gelöscht und neu angelegt wird. veve erkennt das an Gläubiger-ID, Bankverbindung und Steuernummer des Vereins; hat ein Verein damit schon getestet, gibt es keinen weiteren Test, und ein laufender endet am selben Tag.
  • Das Abo besteht aus den Paketen, die der Verein wählt. Was zu welchem Paket gehört und was es kostet, steht auf der Preisseite und in veve unter Einstellungen → Abonnement. Die Pflichten nach der DS-GVO (Auskunft, Löschen) bleiben immer möglich.

3. Vertragsschluss

  • Der Vertrag über die kostenlose Nutzung kommt zustande, wenn der Inhaber den Verein in veve anlegt und diesen Bedingungen zustimmt. Für Vereine, die vorher angelegt wurden, mit der Bestätigung in veve.
  • Das Abo kommt zustande, wenn der Inhaber in veve unter Einstellungen → Abonnement die Pakete wählt und auf „Zahlungspflichtig abschließen“ klickt. veve bestätigt den Abschluss im Verlauf der Abo-Seite.
  • Der Anbieter kann einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4. Zulässige Nutzung

  • veve darf nur im Rahmen der Gesetze genutzt werden.
  • Nicht nutzen dürfen veve Vereinigungen, die verboten sind, und Organisationen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, zu Gewalt aufrufen oder Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion, ihres Geschlechts, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität herabsetzen. Als Anhaltspunkt gilt insbesondere, wenn eine Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder eines Landes die Organisation als extremistisch einstuft.
  • Erfährt der Anbieter von einem solchen Umstand oder von einer rechtswidrigen Nutzung, darf er den Zugang sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der Verein kann seine Daten noch 30 Tage lang exportieren, soweit das rechtlich zulässig ist; danach werden sie nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gelöscht.

5. Preise und Abrechnung

  • Es gelten die Preise der Preisseite zum Zeitpunkt der Abrechnung. Alle Preise sind Endpreise; als Kleinunternehmer berechnet der Anbieter keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG).
  • Abgerechnet wird jeden Monat im Nachhinein nach der Zahl der aktiven und ruhenden Mitglieder am Monatsletzten und den an diesem Tag gebuchten Paketen.
  • Die Rechnung kommt per E-Mail an den Inhaber und steht in veve unter Einstellungen → Abonnement.
  • Gezahlt wird per SEPA-Lastschrift, wenn der Verein ein Mandat erteilt hat, sonst per Überweisung binnen der Frist auf der Rechnung. Den Einzugstag nennt die Rechnung; sie ist zugleich die Vorabankündigung.
  • Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an. Der Verein kann dann zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

6. Laufzeit und Kündigung

  • Das Abo läuft unbefristet und ist zum Ende jedes Monats kündbar — in veve unter Einstellungen → Abonnement oder per E-Mail an info@veve-vereinsverwaltung.de. Einzelne Pakete lassen sich ebenso zum Monatsende abbestellen.
  • Nach dem Ende bleiben die Grundfunktionen kostenlos; die Daten der Pakete lassen sich weiter lesen und exportieren.
  • Die kostenlose Nutzung kann der Verein jederzeit beenden, indem er den Verein in veve löscht; der Anbieter mit einer Frist von vier Wochen per E-Mail an den Inhaber.
  • Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Zahlungsverzug

Bleibt eine Rechnung trotz Erinnerung länger als 30 Tage nach Fälligkeit offen oder geht eine Lastschrift zurück, ohne dass der Betrag nachgezahlt wird, darf der Anbieter die bezahlten Pakete auf „nur lesen“ stellen, bis die Rechnung bezahlt ist. Die Grundfunktionen bleiben nutzbar, die Daten erhalten und exportierbar.

8. Leistung und Verfügbarkeit

  • veve wird auf einem Server in Deutschland betrieben und nächtlich verschlüsselt gesichert. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, sichert aber keine bestimmte Quote zu; Wartungen kündigt er nach Möglichkeit vorher an.
  • veve wird weiterentwickelt. Funktionen können sich ändern; was zu einem gebuchten Paket gehört, fällt während der Laufzeit nicht ersatzlos weg.
  • veve rechnet Beiträge, erstellt Lastschriftdateien und Zuwendungsbestätigungen und unterstützt die Buchhaltung. Ob diese den steuerlichen und rechtlichen Anforderungen des Vereins genügen, prüft und verantwortet der Verein; veve ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

9. Daten des Vereins

  • Die Daten gehören dem Verein. veve verarbeitet die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder nur in seinem Auftrag nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
  • Der Verein kann seine Daten jederzeit vollständig exportieren, auch nach dem Ende des Abos.
  • Verlangt eine Behörde oder ein Gericht Daten des Vereins, gibt der Anbieter sie nur heraus, wenn ein Gesetz ihn dazu verpflichtet — etwa auf gerichtlichen Beschluss oder behördliche Anordnung —, und nur das, was danach verlangt ist. Er unterrichtet den Verein unverzüglich, soweit das gesetzlich nicht untersagt ist. Anfragen ohne eine solche Pflicht verweist er an den Verein.
  • Wird der Verein in veve gelöscht, werden seine Daten nach den Fristen der Datenschutzerklärung entfernt.

10. Haftung

  • Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die Summe der Entgelte der letzten zwölf Monate.

11. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen kündigt der Anbieter mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an und zeigt in veve, was sich geändert hat. Der Inhaber bestätigt die neue Fassung; widerspricht er, kann der Verein zum Inkrafttreten kündigen.

12. Schluss

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Stand: 24. Oktober 2026